Die Unternehmen können sich nicht sicher sein, ob sie von der Freistellung profitieren können, bis die Daten über die Marktgröße vorliegen. Diejenigen, die berechtigte Gründe für eine Prüfung haben, dass sie in den Genuss der Ausnahme für Hilfstätigkeiten kommen können, sollten dies melden. Wenn später die Marktdaten darauf hindeuten, dass dies nicht der Fall ist, würde von dem Unternehmen erwartet, dass es so bald wie möglich eine Zulassung beantragt. Aus praktischen Gründen wird der Begriff „Gesamtmarkthandelstätigkeit“ in diesem Zusammenhang als Handelstätigkeit der Europäischen Union und nicht als Bezugnahme auf die globale Skala verstanden (praktische Messschwierigkeiten werden von der ESMA im letzteren Fall anerkannt). Tabelle: Die Marktanteilsschwellen der Warengruppe im Rahmen eines Ergänzenden Befreiungstests gemäß dem Abschlussbericht der ESMA vom 28. September 2015 zur Bewältigung der Rechtsunsicherheit, die für nichtfinanzielle Gruppen entsteht, die nicht über einen vollständigen und repräsentativen Datensatz über ihre Haupt- und Nebentätigkeiten verfügen, wird ein Berechnungszeitraum von drei Jahren eingeführt. Bei jährlicher Berechnung können die Höhe des eingesetzten Kapitals und die Größe der Handelstätigkeit in Finanzinstrumenten von Jahr zu Jahr schwanken, da z. B. Ereignisse, die regelmäßig auftreten, in bestimmten Jahren eine verstärkte Sicherungstätigkeit erfordern können, in anderen jedoch nicht. Daher kann eine nichtfinanzielle Gruppe in den Anwendungsbereich der MiFID II fallen, weil sie die einschlägigen Kriterien in einem Jahr erfüllt; Sie kann jedoch in einem weiteren Jahr für eine Ausnahme von MiFID II in Betracht kommen. Um diese praktische Frage einer „Oszillator“-Gruppe anzugehen, sollten die Berechnungen durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob der Nichtsicherungshandel ein Nebenhandel ist oder nicht, dass er einen gleitenden Durchschnitt von drei Jahren abdecken sollte. Warum halte ich die Ausnahme von Der MiFID II für eine Ausnahme von Nebentätigkeiten als zentralen Interessenspunkt für Unternehmen, die in den folgenden Jahren am Rohstoff- und Kohlenstoffhandel beteiligt sind? Eine weitere strittige Frage in Bezug auf die Befreiung von der MiFID-II-Nebentätigkeit war der Zeitraum für die Beurteilung der Voraussetzungen der Freistellung. Die von der ESMA im Papier vom Dezember 2014 vorgeschlagenen Nebenschwellen wurden von denselben Branchen im Allgemeinen als zu eng angesehen (siehe Beispiel der entsprechenden Korrespondenz).
(4) Die Gesamtgröße der Handelstätigkeit, die von Personen innerhalb einer Gruppe durchgeführt wird, wird berechnet, indem der Bruttonominalwert aller Verträge in Finanzinstrumenten aggregiert wird, denen Personen innerhalb dieser Gruppe angehören. Die Absicherung im Sinne der MiFID-II-Nebenbefreiung ist in der für die EMIR ausgearbeiteten Art und Weise zu verstehen (siehe: Berechnung der Clearingschwellen gemäß der EMIR-Verordnung und Wortlaut von Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 der Kommission zur Ergänzung der EMIR-Verordnung).